Der Verkauf und Einkauf von Waren erfolgt ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der verbindlichen Bestellung oder Angebotsannahme gelten diese AGB als angenommen. Der Geltung anderer Bedingungen des Anlieferers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von unseren AGB sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
Der Käufer bzw. seine Erfüllungs- oder Verpflichtungsgehilfen sind verpflichtet, die Ware bei Abholung oder Anlieferung sofort zu prüfen und evtl. Reklamationen sogleich schriftlich dem Verkäufer mitzuteilen. Spätere Reklamationen sind nicht möglich.
Zweite-Wahl-Artikel, Sonderpreisartikel, Sonderverkaufsartikel und Restpostenverkäufe sind von Umtausch oder Rücknahme ausgeschlossen!
Für gekaufte und nicht sofort bezahlte Waren gilt ein verlängerter Eigentumsvorbehalt. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.
Als maßgebend für die Fakturierung gilt der Lieferschein bzw. Abholschein. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Überschreitet der Anlieferer das Ziel von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des an den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für Kontokorrentkredite zu berechnen.
Es wird vereinbart, dass Zahlungen des Anlieferers stets nach § 366 Abs. 2 BGB verrechnet werden. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks und Wechsel gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck bzw. der Wechsel eingelöst wird.
Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt – werden insbesondere Wechsel oder Schecks nicht eingelöst oder stellt der Anlieferer seine Zahlungen ein – oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Anlieferers in Frage stellen, so ist die gesamte (Rest-) Schuld fällig, auch wenn wir Schecks oder Wechsel angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, die Annahme weiterer Anlieferungen zu verweigern.
Ein Vertrag mit uns kommt nur unter folgender ausdrücklicher Bedingung und Vereinbarung zustande: Der Kunde/Vertragspartner Firma Bellagarda Natursteinfachmarkt tritt seine Forderung gegen seinen Vertragspartner, für den er die Leistungen der Firma Bellagarda Natursteinfachmarkt in Anspruch nimmt, an die Firma Bellagarda Natursteinfachmarkt zur Sicherung derer Vergütungsanspruches aus dem konkreten Vertragsverhältnis ab, welche die Abtretung annimmt.
Der Kunde kann gegenüber unseren Zahlungsforderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Hinweis zur Natursteinverlegung:
Natursteinplatten haben je nach Gesteinsart sehr verschiedene Eigenschaften. Gerade diese Eigenschaften machen jedoch diese Produkte so beliebt und zu etwas Besonderem.
Grundsätzlich ist anzuraten, nicht nur eine Oberflächenbehandlung an den Platten vorzunehmen, sondern Platten vor Verarbeitung/Verlegung allseitig gründlich zu reinigen und zu behandeln. Eine Verlegung vom Fachmann ist zu empfehlen.
Platten sollten möglichst in trockenem Zustand verlegt werden.
Das Verlegebett muss ebenfalls sauber sein und darf keine kalk- und/oder eisenhaltigen Materialien enthalten (gilt auch für Splitte und Sande). Schon ein rostiger Nagel kann zu braunen Rostflecken, eine Zigarettenkippe zu gelbbraunen Flecken in den verlegten Platten führen. Kalkhaltige Untergründe führen zu verstärkten Ausblühungen.
Besonders ist auf gute Drainage zu achten, damit keine Staunässe entsteht.
Um Fleckenbildung zu vermeiden bzw. weitestgehend einzuschränken wird empfohlen, Platten vor Verarbeitung einer Grundreinigung und Pflegebehandlung zu unter-ziehen.
Nach der Grundreinigung wird eine Schutzbehandlung vorgenommen.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass bei größeren Flächen die Platten immer aus mehreren Paketen/Paletten gemischt werden, evtl. sogar eine „trockene“ Probeverlegung gemacht wird, weil Natursteinplatten stets Farbschattierung bzw. sogar Farbunterschiede aufweisen.
Außerdem weisen wir ausdrücklich daraufhin, dass alle Materialien vor Einbau/Verlegung auf Mängel zu prüfen sind – Reklamationen können nach Verwendung des Materials nicht mehr anerkannt werden.
Spätestens mit der verbindlichen Bestellung oder Angebotsannahme gelten diese AGB als angenommen. Der Geltung anderer Bedingungen des Anlieferers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von unseren AGB sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
Der Käufer bzw. seine Erfüllungs- oder verpflichtungsgehilfen sind verpflichtet, die Ware bei Abholung oder Anlieferung sofort zu prüfen und evtl. Reklamationen sogleich schriftlich dem Verkäufer mitzuteilen. Spätere Reklamationen sind nicht möglich.
Für gekaufte und nicht sofort bezahlte Waren gilt ein verlängerter Eigentumsvorbehalt. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.
Als maßgebend für die Fakturierung gilt der Lieferschein bzw. Abholschein. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Überschreitet der Anlieferer das Ziel von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des an den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für Kontokorrentkredite zu berechnen.
Es wird vereinbart, dass Zahlungen des Anlieferers stets nach § 366 Abs. 2 BGB verrechnet werden. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks und Wechsel gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck bzw. der Wechsel eingelöst wird.
Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt werden insbesondere Wechsel oder Schecks nicht eingelöst oder stellt der Anlieferer seine Zahlungen ein- oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Anlieferers in Frage stellen, so ist die gesamte (Rest-) Schuld fällig, auch wenn wir Schecks oder Wechsel angenommen haben.Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, die Annahme weiterer Anlieferungen zu verweigern.
Ein Vertrag mit uns kommt nur unter folgender ausdrücklicher Bedingung und Vereinbarung zustande: Der Kunde/Vertragspartner Firma Bellagarda Natursteinfachmarkt tritt seine Forderung gegen seinen Vertragspartner, für den er die Leistungen der Firma Bellagarda Natursteinfachmarkt in Anspruch nimmt, an die Firma Bellagarda Natursteinfachmarkt, zur Sicherung derer Vergütungsanspruches aus dem konkreten Vertragsverhältnis ab, welche die Abtretung annimmt.
Der Kunde kann gegenüber unseren Zahlungsforderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Allgemeine Hinweise
Hinweise zu Naturstein:
Natursteine können im Aussehen, in der Farbe sowie in der Struktur je nach Produkt und Bearbeitung sehr stark variieren. Diese Unterschiede sind typisch für Natursteinprodukte und geben keinen Anlass für Reklamationen. Auch erkennbare Quarzadern gehören zur Charakteristik.
Beim Verbauen unterschiedlicher Produkte (z.B. Block-stufen, Platten, Palisaden etc.) muss beachtet werden, dass verschiedene Rohblöcke verarbeitet wurden. Hier kann es naturbedingt von Block zu Block zu Farbabweichungen kommen.
Vor der Verlegung muss das Material auf Mängel geprüft werden – nach der Verlegung besteht kein Reklamationsanspruch. Bei Naturstein muss auf das passende Verlegematerial sowie den richtigen Untergrundaufbau geachtet werden.
Bei einigen Fliesenformaten und Böden in Bahnen können bei verschiedenen Materialien Platten leicht gekrümmt sein und Maßtoleranzen aufweisen. Dies sind materialspezifische Eigenschaften und stellen keinen Mangel dar.
Sonstiges:
Die von uns berechneten Mengenangaben sind reine Erfahrungswerte und nicht verbindlich. Die angegebenen Größen und Gewichte sind Circa-Angaben.
Bei Stornierungen von Aufträgen berechnen wir 2 % des Nettowarenwertes sowie die Umverpackung bei bereits kommissionierter Ware. Bei Rückgabe von Lager-ware werden 15 % Spesen berechnet. Sonderbestellungen können nicht zurückgenommen werden.
Alle Angebote gelten, soweit nicht anders vereinbart, freibleibend und unverbindlich unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufs, maximal 4 Wochen ab Angebotsdatum. Bei Mengenänderungen behalten wir uns vor, den Preis anzupassen.
Bestellungen sind rechtsverbindlich, wenn diese von uns durch Auftragsbestätigung an Sie angenommen wurde.
Die Lieferzeit für nicht am Lager vorrätige Ware beträgt abhängig von Auftragslage und bestellter Ware in der Regel 4 bis 5 Wochen ab Auftragsbestätigung, für Waren aus Asien bis zu 16 Wochen. Teillieferungen sind möglich.
Verpackung für unsere Produkte:
Unsere Waren werden zur Transportsicherung, abhängig von ihren Abmessungen, auf Europaletten, Einwegpaletten oder in unterschiedlichen Verpackungen geliefert.
Verpackungskosten je nach Aufwand sind Bestandteil unserer Geschäftsbedingungen und werden erst bei der Kommissionierung der Ware festgelegt und verrechnet.
Einwegpaletten, Folien und Big-Bags gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Jedoch können diese nach Rückgabe jederzeit bei uns entsorgt werden. Europaletten dagegen unterliegen einer Bringschuld durch den Auftraggeber.
Hinweise für Abholer:
Die Abholung von Waren kann nur in den offiziellen Öffnungszeiten erfolgen.
Die Anmeldung zur Abholung erfolgt im Büro. Das Betreten und Befahren unseres Lagerplatzes ist nur mit Unterweisung erlaubt. Den Anweisungen unseres Ladepersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Der Lagerplatz darf nur nach Freigabe durch uns und ausschließlich im Schritttempo befahren werden.
Eltern haften für Ihre Kinder.
Bei der Abholung in unserem Lager Roth handelt jeder Selbstabholer oder Fahrer für die Sicherung der Ware und das Einhalten des zulässigen Ladegewichts in Eigenverantwortung.
Wir übernehmen keinerlei Haftung für unsachgemäß transportierte Ware oder Güter bzw. Überladung.
Die Anweisung zur Beladung durch unser Fachpersonal erfolgt durch den Abholer. Mit unseren Geräten können wir ausschließlich LKWs oder geeignete Anhänger beladen.
Das Verladen in PKWs, andere geschlossene Fahrzeuge oder nicht geeignete Anhänger muss durch den Abholer erfolgen. Für den Fall, dass wir Sie bei einer solchen Beladung unterstützen sollen, kann das nur unter Haftungsfreistellung erfolgen.
Transportlogistik Bellagarda:
Nutzen Sie unseren Bellagarda Lieferservice um Geld durch Zeit zu sparen, denn „Zeit ist Geld“ sagt man.
Über unsere Transportlogistik liefern wir nach Vereinbarung von Montag bis Freitag „Direkt“ oder auf „Strecke“, von 1 kg bis 20 t, pünktlich und auf Wunsch sogar auf den Punkt genau Paletten und Big-Bags mit unserem 40-Tonner mit Kranausleger, sofern genügend Platz zur Verfügung steht und für eine freie Zufahrt von mindestens ca. 7 m Breite gesorgt ist.
Schüttgut bis 4 t liefern wir mit einem 7,49-Tonner mit Kipper aus und benötigen hierfür eine freie Zufahrt von ca. 5 m Breite.
Sollten Sie jedoch mehr als 4 Tonnen Schüttgut benötigen, auch kein Problem, hierfür haben wir ebenfalls eine Lösung.