Information für unsere Kunden

Wissenswertes rund um Einkauf und Abholung vor Ort

Hinweise zu Naturstein: 
Natursteine können im Aussehen, in der Farbe sowie in der Struktur je nach Produkt und Bearbeitung sehr stark variieren. Diese Unterschiede sind typisch für Natursteinprodukte und geben keinen Anlass für Reklamationen. Auch erkennbare Quarzadern gehören zur Charakteristik. Vor der Verlegung muss das Material auf Mängel geprüft werden – nach der Verlegung besteht kein Reklamationsanspruch. Bei Naturstein muss auf das passende Verlegematerial sowie den richtigen Untergrundaufbau geachtet werden. Bei einigen Fliesenformaten und Böden in Bahnen können bei verschiedenen Materialien Platten leicht gekrümmt sein und Maßtoleranzen aufweisen. Dies sind materialspezifische Eigenschaften und stellen keinen Mangel dar. 

Verpackung für unsere Produkte: 
Einwegpaletten, Folien und Big-Bags dienen der Transportsicherung und gehen in das Eigentum des Auftraggeber über. Jedoch können diese nach Rückgabe jederzeit bei uns entsorgt werden. Europaletten dagegen unterliegen einer Bringschuld durch den Auftraggeber. 

Anlieferung durch unseren Fuhrpark: 
Gerne liefern wir die gekaufte Ware durch unseren Fuhrpark aus. Hier ist darauf zu achten, dass die Zufahrt frei von Behinderungen und für schwere Fahrzeuge befahrbar ist. Die Entladung erfolgt durch Kippen auf geeignete Untergründe (z. B. Wiese oder Sandfläche) oder gegen Aufpreis mit Kran pro Hub frei Bordsteinkante. 
Ist eine Anlieferung bestellt, trägt der Besteller die Verantwortung für die Anlieferung bzw. für die Richtigkeit seiner Angaben. Etwaige Behinderungen oder Wartezeiten zum Zeitpunkt der Lieferung gehen zu Lasten des Bestellers. Liefertermine sind nicht verbindlich und können sich zeitlich verschieben. Terminänderungen werden von uns bekannt gegeben und sind kein Reklamationsgrund.

Hinweise für Abholer:
Die Abholung von Waren kann nur in den offiziellen Öffnungszeiten erfolgen. Die Anmeldung zur Abholung erfolgt im Büro. Das Betreten und Befahren unseres Lagerplatzes ist nur mit Unterweisung erlaubt. Den Anweisungen unseres Ladepersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Der Lagerplatz darf nur nach Freigabe durch uns und ausschließlich im Schritttempo befahren werden. Eltern haften für Ihre Kinder.
Bei der Abholung in unserem Lager Roth handelt jeder Selbstabholer oder Fahrer für die Sicherung der Ware und das Einhalten des zulässigen Ladegewichts in Eigenverantwortung. Wir übernehmen keinerlei Haftung für unsachgemäß transportierte Ware oder Güter bzw. Überladung. 
Die Anweisung zur Beladung durch unser Fachpersonal erfolgt durch den Abholer. Mit unseren Geräten können wir ausschließlich LKWs oder geeignete Anhänger beladen. Das Verladen in PKWs, andere geschlossene Fahrzeuge oder nicht geeignete Anhänger muss durch den Abholer erfolgen. Für den Fall, dass wir Sie bei einer solchen Beladung unterstützen sollen, kann das nur unter Haftungsfreistellung erfolgen. 

Sonstiges: 
Die von uns berechneten Mengenangaben sind reine Erfahrungswerte und nicht verbindlich. 
Bei Stornierungen von Aufträgen berechnen wir 2 % des Nettowarenwertes sowie die Umverpackung bei bereits kommissionierter Ware. Bei Rückgabe von Lagerware werden 15 % Spesen berechnet. Sonderbestellungen können nicht zurückgenommen werden.